Anzeige eines Osterfeueres


Leistungsbeschreibung


Öffentliche Oster- und Brauchtumsfeuer 2024

Osterfeuer dienen der öffentlichen Brauchtumspflege. In diesem Rahmen müssen sie als öffentliche Veranstaltung für jedermann zugänglich sein und bei der Gemeinde angemeldet werden. Sie dienen insbesondere nicht dem Zweck, pflanzliche Abfälle / Grünschnitt durch schlichtes Verbrennen zu entsorgen.

Der Umweltbeauftragte Ulrich Elixmann empfiehlt daher, öffentliche Osterfeuer der Umwelt zu Liebe aufzusuchen und weist darauf hin, dass bis Karsamstag die Grünabfallsammelplätze (z.B. am Loheiden Knapp, 49170 Hagen a.T.W) kostenlos holzigen Grünabfall von Privatperson entgegennehmen.

„Osterfeuer“ in der handelsüblichen Feuerschale (bis 1m Durchmesser) oder Feuertonne sind genehmigungsfrei und müssen nicht als öffentliche Brauchtumsveranstaltung angemeldet werden.


Wer dennoch ein Osterfeuer plant, sollte auf folgende Dinge achten:

  1. Auf ausreichend Abstand zu Bäumen und Gebäuden achten

Achten Sie auf ausreichend Abstand – etwa 50 Meter – zu Häusern, Büschen und Bäumen. Die Strahlungswärme ist bei einem offenen Feuer erheblich und Pflanzen nehmen leicht Schaden, selbst wenn sie nicht verbrennen. Je größer das Feuer, desto verheerender ist die Wirkung der Strahlungswärme.

  1. Verbrennen Sie ausschließlich trockenes Holz

Verbrennen Sie nur trockenes Holz, auf keinen Fall Müll, Gartenabfälle oder nasses Laub. Denn beim Verbrennen von Kunststoff-Abfälle können giftige Dämpfe entstehen und nasses Holz oder Laub fördert die Rauchentwicklung. Um die Feinstaub-Belastung möglichst gering zu halten, sollten Sie daher nur gut abgelagertes, trockenes Holz bzw. Holzreste ohne Plastik – oder Metallteile verwenden.

  1. Das Osterfeuer als tödliche Falle für Wildtiere

Reisighaufen sind ein tolles Versteck für Tiere – im Prinzip. Denn wenn der Haufen für das Osterfeuer schon Tage oder gar Wochen zuvor aufgeschichtet wird, können sich hier Untermieter einnisten, die nicht wissen können, wie gefährlich sie leben. Zum Beispiel Igel und Mäuse, aber auch Insekten wie Käfer und Wildbienen. Sorgen Sie also dafür, dass der Haufen erst am Tag des Feuers auf – oder noch einmal vorsichtig umgeschichtet wird.

  1. Zu schade zum Verbrennen

„In unserer ausgeräumten Landschaft sind Totholzhaufen attraktive und wichtige Lebensräume für Insekten und Amphibien. Aber auch Vögel wie Rotkehlchen und Zaunkönig und Säugetiere wie Igel und Wiesel sind hier zu finden“, sagt Julian Heiermann vom Naturschutzbund Deutschland (Nabu). Der Nabu rät aus diesem Grund sogar dazu, Reisig- und Totholzhaufen überhaupt nicht anzuzünden – sondern als Mini-Biotop und Rückzugsraum für dutzende Wildtiere einfach liegen zu lassen.

Sollten Sie ein Osterfeuer unter Beachtung der o.g. Regeln planen, dann muss dieses bis zum 20.03.2024 bei Ordnungsamt der Gemeinde Hagen a.T.W. über Open R@thaus angemeldet werden. 

Die Osterfeuer dürfen ausschließlich am Ostersonntag in der Zeit von 14 bis 23 Uhr abgebrannt werden und sind ständig zu beaufsichtigen. Stichpunktartig erfolgen Kontrollen, ob eine Anmeldung der Osterfeuer erfolgte und die Auflagen berücksichtigt wurden.

Bei Fragen dazu wenden Sie sich an den Leiter des Ordnungsamtes 

Herr Stephan Franke
05401 977-27
franke@hagen-atw.de

Kontakt

  • Fachdienst 2 - Ordnung, Soziales, Jugend, Verkehr

Kontaktpersonen


  • Frau Borgmann