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Anzeige eines Eigentümerwechsels (Grundstück)


Leistungsbeschreibung

Jeder Grundbesitzende zahlt Grundbesitzabgaben, wie Grundsteuer A oder B, Oberwassergebühr, Abwassergebühr und in der Niedermark Frischwassergebühr an die Gemeinde Hagen a.T.W..

Sollten Sie Neueigentümer von einem Grundstück geworden sein oder haben ein Grundstück verkauft, können Sie hier die Angaben machen, um die Grundbesitzabgaben umstellen zu lassen.

Für ein bebautes Grundstück benötigt die Gemeinde den Wasserzählerstand, um eine genaue Abrechnung zum Übergabedatum erstellen zu können.

Die Bescheide für die Abrechnung und die neue Festsetzung der Vorauszahlung werden dann per Post an den jeweiligen Adressanten versendet.

Für Frischwasser in der Obermark, Strom, Gas und Müllgebühren müssen Sie sich an die entsprechenden Versorger wenden.

Was wird benötigt:

  • das Datum des Besitzübergangs
  • der Wasserzählerstand und ggf. weitere Zählerstände für Wasser (z.B. Gartenzähler)
  • ein rechtlicher Nachweis zum Grundbesitz wie z.B. Kaufvertrag/ Übertragungsvertrag/ Erbschein/ Grundbuchauszug
    Aus den Verträgen werden die Seiten mit Alt- und Neueigentümer benötigt, sowie die Grundstücksbezeichnung, die Regelung zum Besitzübergang und die Unterschriften.