Briefwahlunterlagen zur Europawahl am 09.06.2024


Leistungsbeschreibung


Wer am Wahltag sein Wahllokal nicht aufsuchen kann, für den gibt es natürlich auch bei der Europawahl 2024 die Möglichkeit der Briefwahl. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 06. Mai 2024

Wie erhalten Sie die Briefwahlunterlagen?

  • Sie scannen den QR-Code auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief
  • Sie beantragen ab dem 29.04.2024 Briefwahl über die Homepage der Gemeinde Hagen a.T.W.
  • Sie kommen zu den oben angegebenen Öffnungszeiten persönlich in das Wahlbüro.
    Wichtig ist, dass Sie Ihren gültigen Ausweis und den Wahlbenachrichtigungsbrief vorlegen,  um die Briefwahlunterlagen zu erhalten. Diese können Sie dann entweder zu Hause ausfüllen oder Sie wählen in der vorgesehenen Wahlkabine im Rathaus.
  • Sie beantragen die Briefwahlunterlagen schriftlich. Hierzu füllen Sie die Rückseite des   Wahlbenachrichtigungsbriefes vollständig aus und geben den von Ihnen unterschriebenen Brief im Wahlbüro ab, oder aber Sie senden ihn im frankierten Umschlag dem Wahlbüro zu. Alternativ kann auch das PDF-Dokument als Antrag zur Briefwahl verwendet werden.

   Europawahl 2024 - Wahlscheinantrag

Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail, oder sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form als gewahrt. Eine telefonische Beantragung ist unzulässig.

Die Briefwahlunterlagen können grundsätzlich nur an die wahlberechtigte Person selbst ausgegeben oder versandt werden. Die Abholung der Unterlagen durch Bevollmächtigte ist zulässig, wenn eine schriftliche Vollmacht vorliegt und die oder der Bevollmächtigte nicht für mehr als vier Vollmachtgeberinnen oder Vollmachtgeber auftritt. Dies muss die oder der Bevollmächtigte dem Wahlamt bei Entgegennahme der Briefwahlunterlagen schriftlich versichern.

Versenden Sie Ihren Wahlbrief so rechtzeitig, dass er spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr bei dem auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Empfänger eingeht. Sie können den Wahlbrief auch dort abgeben. Innerhalb Deutschlands sollte der Wahlbrief spätestens drei Werktage vor der Wahl (Donnerstag, den 06.06.2024) bei der Deutschen Post AG eingeliefert werden.

Außerhalb Deutschlands sollte der Wahlbrief so frühzeitig wie möglich aufgegeben werden. Er ist in diesen Fällen ausreichend zu frankieren. Dafür ist das im Einlieferungsland zu entrichtende Entgelt zu zahlen.

Wahlbriefe, die am Wahltag nach 18:00 Uhr bei der zuständigen Stelle eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt.

Kontaktpersonen


  • Mitarbeiter Bürgeramt