Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum: Erlaubnis
Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum: Erlaubnis
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Für Veranstaltungen, bei denen öffentliche Straßen durch die Anzahl der Teilnehmer oder deren Verhalten mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, ist eine Erlaubnis erforderlich. Erlaubnispflichtig sind z. B. Radrennen, Radtourenfahrten, Volksläufe, Inlineskater-Läufe, Triathlon-Wettkämpfe, Oldtimer- oder Orientierungsfahrten oder ähnliche Veranstaltungen.
Wer ist zuständig für die Erteilug der Erlaubnis?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der Stadt. Wenn die Veranstaltung über den Bezirk der zuständigen Stelle hinausgeht, ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr für die Erlaubnis der Veranstaltung zuständig.
Die Zuständigkeit für die Gemeinde Hagen a.T.W. liegt beim Landkreis Osnabrück.