Baulastenauskunft
Baulastenauskunft
Der Landkreis Osnabrück führt das Baulastenverzeichnis. Wer ein berechtigtes Interesse an einem Grundstück hat, kann das Baulastenverzeichnis des Landkreises Osnabrück einsehen und sich Auszüge dazu erteilen lassen.
Leistungsbeschreibung
Baulasten: Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen von Grundstückseigentümern und Grundstückseigentümerinnen zu einem ihre Grundstücke betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben. Damit wird die Bau- bzw. Nutzungserweiterung eines anderen Grundstückes ermöglicht.
Die Baulasten werden durch schriftliche Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde übernommen. Die Unterschrift muss öffentlich beglaubigt oder von einer Vermessungsstelle oder vor der Bauaufsichtsbehörde geleistet oder vor ihr anerkannt werden. Die öffentliche Beglaubigung kann auch von den Gemeinden vorgenommen werden.
Wirksam werden die Baulasten unbeschadet der Rechte Dritter mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis. Baulasten bleiben auch bei Veräußerung des Grundstücks bestehen, wirken also auch gegenüber Rechtsnachfolgern und Rechtsnachfolgerinnen.
Die Baulast geht durch schriftlichen Verzicht der Bauaufsichtsbehörde unter. Der Verzicht ist zu erklären, wenn ein öffentliches oder privates Interesse an der Baulast nicht mehr besteht. Vor dem Verzicht sollen der oder die Verpflichtete und die durch die Baulast Begünstigten angehört werden. Der Verzicht wird mit der Löschung der Baulast im Baulastenverzeichnis wirksam.
Baulastenverzeichnis: Das Baulastenverzeichnis wird von der Bauaufsichtsbehörde geführt. In das Baulastenverzeichnis können auch andere baurechtliche Verpflichtungen des Grundstückseigentümers oder der Grundstückseigentümerin zu einem sein oder ihr Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen sowie Bedingungen, Befristungen und Widerrufsvorbehalte eingetragen werden.
Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen und sich Auszüge erteilen lassen.
Die schriftliche Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis erfordert einen formlosen Antrag, z. B. per E-Mail oder Fax. Dazu werden Angaben über Gemarkung, Flur, Flurstück, und - soweit vorhanden - Straße und Hausnummer benötigt.
Kosten: Nach der Baugebührenordnung kostet ein Auszug aus dem Baulastenverzeichnis 30 Euro.
Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis können auch online abgewickelt werden.
Mit der von Stadt und Landkreis Osnabrück sowie Unterstützung der ITEBO gemeinsam erstellten Internetapplikation "Baulasten online" können Sie Anfragen über Baulasten ohne die sonst üblichen Wartezeiten sofort über das Internet abrufen.
Einzige Voraussetzungen sind neben dem berechtigten Interesse eine vorherige Anmeldung und eine gültige Einzugsermächtigung über die Gebühr in Höhe von 30 Euro.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
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Baulastenerklärung des Eigentümers
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Eigentumsnachweis für das zu belastende Grundstück (aktueller Grundbuchauszug)
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Lageplan
Welche Gebühren fallen an?
Die Eintragung und Löschung einer Baulast sowie andere Eintragungen in das Baulastenverzeichnis sind gebührenpflichtig, ebenso die Erteilung von Auszügen. Die Gebührenhöhe wird nach der Baugebührenordnung (BauGO) festgelegt.