Wohngeld


Leistungsbeschreibung


Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete (für Mieterinnen und Mieter) oder zur Belastung (für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer).

Mieterinnen und Mieter als auch Eigentümerinnen und Eigentümer können einen Zuschuss zu ihren Wohnkosten erhalten.

Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt.

Ob jemand Wohngeldanspruch hat und wenn ja in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab:

  • Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
  • Höhe des wohngeldrechtlichen Gesamteinkommens
  • Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. der Belastung (bei Eigentümerinnen und Eigentümern).

Wer Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe bezieht, hat keinen Anspruch auf Wohngeld.

Eine Wohngeldgewährung beginnt mit positiven Bescheid ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde.

Eine überschlägige Wohngeldberechnung kann gerne vorab telefonisch erfolgen.

Kontakt

  • Fachdienst 2 - Ordnung, Soziales, Jugend, Verkehr

Kontaktpersonen


  • Herr Bartling
  • Frau Igelbrink