Hundesteuer (An- und Abmeldung)
Hundesteuer (An- und Abmeldung)
Leistungsbeschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.
Die Registrierung der Hunde erfolgt ausschließlich durch die Chipnummern. Hundesteuermarken werden ab dem 01.01.2025 nicht mehr ausgegeben. Ebenso werden ab dem 01.01.2025 keine jährlichen Steuerbescheide mehr versandt. Die übersandten Bescheide gelten als Dauerbescheide solange, bis ein neuer Bescheid übersandt wird. Bitte beachten Sie daher die jeweiligen Zahltermine zum 15.02. und 15.08. eines jeden Jahres oder übermitteln Sie uns ein SEPA-Mandat, damit die fälligen Beträge entsprechend eingezogen werden können.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweis über die Anmeldung des Hundes im Niedersächsischen Hunderegister
- Nachweis einer Hundehalter-Haftpflichtversicherung (verpflichtend für alle Hunde, die älter als 6 Monate sind)
- Nachweis der Chipnummer des Hundes durch Vorlage des Heimtierausweises
- Nachweis über den Hundeführerschein (sofern der Halter in den letzten 10 Jahren nachweislich nicht mindestens 2 Jahre einen Hund gehalten hat, § 3 NHundG).
Bei Anmeldung noch nicht vorliegende Nachweise (z.B. der Nachweis über die abgelegte praktische Sachkundeprüfung) können zeitnah nachgereicht werden.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr für die Anmeldung im Zentralen Hunderegister für Niedersachsen in Höhe von 14,50 Euro bis 23,50 Euro.
Welche Fristen muss ich beachten?
Anzeige einer Hundehaltung:
- Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat dies binnen zwei Wochen bei der Gemeinde schriftlich anzuzeigen.
- Wer einen Hund bisher gehalten hat, hat dies binnen zwei Wochen, nachdem der Hund veräußert, sonst abgeschafft wurde, abhandengekommen oder gestorben ist, bei der Gemeinde schriftlich anzuzeigen.
Hundeführerschein:
- Die theoretische Sachkundeprüfung muss vor Beginn der Hundehaltung, die praktische während des ersten Jahres der Hundehaltung abgelegt werden.
Registrierung im Nds. Hunderegister:
- Vor Vollendung des siebten Lebensmonats des Hundes.